Fragen und Antworten zum CO2-Kostenaufteilungsgesetz
1) Brennstoffemissionen (absolute CO2-Emissionen, die bei der Belieferung des jeweiligen Gebäudes anfallen in kgCO2)
2) Kohlendioxidkosten für die zur Wärmeerzeugung eingesetzte Brennstoffmenge
3) heizwertbezogener Emissions-Faktor des zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffs (kgCO2/MWh)
4) Energiegehalt der zur Wärmeerzeugung eingesetzten Brennstoffmenge (kWh)
5) Hinweis zu Erstattungsansprüchen gem. §6 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 CO2KostAufG
Es werden dabei nur Emissionen erfasst, die einem Emissionshandelssystem unterliegen.
Wir sind dabei auf die Meldung der benötigten Daten unserer Vorlieferanten angewiesen. Hierbei hat es in diesem Jahr Verzögerungen gegeben, auf die wir keinen Einfluss haben.
Wenn Sie diese Information im nächsten Jahr nicht erhalten möchten, geben Sie uns gerne schriftlich z.B. per mail einen Hinweis. Wir werden das dann in unseren Daten zu Ihrem Objekt entsprechend vermerken und im nächsten Jahr berücksichtigen.
Für das CO2KostAufG ist die sogenannte finnische Methode zu verwenden, mit der hohe Emissionen auf die Wärmerzeugung geschlüsselt werden. Der ausgewiesene spezifische Wert bezieht sich dabei auf die eingesetzte Brennstoffmenge.
Der Wert unter den Grafiken auf Ihrer Rechnung wird auf der Grundlage der Fernwärme oder Fernkälte Verbrauchserfassungs- und Abrechnungsverordnung (FFVAV) mit Bezug auf das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) ausgewiesen und auf der Grundlage der sogenannten Strom-Gutschrift-Methode ermittelt. Der ausgewiesen spezifische Wert bezieht sich hierbei auf die gelieferte Wärmemenge.
Fragen und Antworten zur Formelumstellung 01.04.2024
Wir, wie auch der Branchenverband sind uns bewusst, dass durch die Transformation und Dekarbonisierung der Fernwärme und einer damit wachsenden Vielfalt und Anzahl an Wärmeerzeugern eine Kostenabbildung immer komplizierter wird. Im Rahmen der heute gültigen Verordnungen können wir leider im Sinne einer fairen und rechtssicheren Preisstellung keine weiteren Vereinfachungen vornehmen.
Eine Änderung der Regulatorik ist aktuell Teil politischer Diskussionen.
Wärmepreisbremse
Durch die derzeit hohen Energiepreise sind Haushalte und Unternehmen in Deutschland aktuell stark belastet. Zur Dämpfung der Energiekosten und gleichzeitigen Sicherung der Versorgung in Deutschland hat die Bundesregierung daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, welches aus Mitteln des Bundes finanziert wird.
Neben der Soforthilfe im Dezember 2022 im Rahmen einer Einmalzahlung durch den Bund (nähere Informationen finden Sie hier) zählt hierzu auch die Gas- und Wärmepreisbremse. Diese greift ab März 2023 und wirkt auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.
Mehr Informationen zur Wärmepreisbremse finden sie hier.
FAQ – Sie fragen, wir antworten
Die Kriegssituation in der Ukraine hat die Energiemärkte belastet und stellt uns vor großen Herausforderungen.
Wir arbeiten täglich daran, auf die aktuelle dynamische Situation zu reagieren und mit hoher Verantwortung unseren Kundinnen und Kunden gegenüber die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Um Sie über die neusten Entwicklungen zu informieren, haben wir Antworten auf die inzwischen häufig an uns gestellten wichtigsten Fragen zusammengefasst:
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation auf den Energiemärkten erreichen uns derzeit viele Anfragen, die aufgrund der Vielzahl nicht alle zeitnah beantwortet werden können.
Bitte haben Sie auch Verständnis, dass abhängig vom jeweiligen Standort nicht jedes Objekt aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine gewisse Nähe zu den vorhandenen Versorgungsleitungen und das Vorhandensein ausreichender Wärmekapazität in dem jeweiligen Netzbereich.
Falls Sie bereits zu unseren Kundinnen und Kunden gehören, finden Sie die Zusammensetzung des Energiemix für Ihren Anschluss zusätzlich auf Ihrer Abrechnung.
Sowohl unsere Anlagen in Scholven als auch unser modernes Kraftwerk in Datteln liefern aktuell einen wesentlichen Beitrag zur Diversifizierung der Energieversorgung im Ruhrgebiet.
• Raumtemperatur senken
• Duschzeiten verkürzen
• Heizkörper nicht zubauen bzw. zustellen
• Thermostatventile nicht verdecken (z. B. durch Vorhänge)
• Kurzes Stoßlüften ist effektiver und sparsamer als Fenster in Kipp-Stellung, wobei der Heizkörper während des Lüftens abgedreht werden sollte
Unser Klassiker Fernwärme
Umweltfreundlich und zukunftssicher: Fernwärme ist die intelligente Alternative zu Gas und Öl. Denn wir nutzen die Energie, die vor Ort z. B. in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, in der Industrieproduktion oder aus Grubengas entsteht. Die Energie wird dann in unser Versorgungsnetz eingespeist und Ihnen innerhalb des Versorgunggebietes zum Heizen und zur Warmwasserversorgung zur Verfügung gestellt.
Weitere Wärmelösungen
Wir bieten maßgeschneiderte Wärmetechnik für Ihr individuelles Anliegen! Ob es um klimafreundliche und dabei bezahlbare Nahwärmenetze zur Quartiersversorgung, energiesparende Liefermodelle für Großkunden oder dezentrale Lösungen im Rahmen von Wärmecontracting geht – Sie profitieren von unserem Know-how und umfassenden Service.
Unsere Dienstleistungen
Die Uniper Wärme GmbH ist Ihr Wärmepartner im Ruhrgebiet. Wir versorgen Kunden mit modernen und umweltfreundlichen Wärmelösungen – von der Erstberatung über die Planung bis zum Betrieb der Anlage. Entdecken Sie unser Angebot und verbinden Sie Ihr Gebäude zukunftssicher mit unserem Wärmenetz.